Wer ist begünstigt?

Als Bedürftig bezeichnen wir jeden Menschen, der HARTZ IV bezieht, oder unterhalb des Lebenserhaltes leben muss und dies nachweisen kann und ein oder mehrere Haustiere hält. Außerdem begünstigen wir Tierhalter, bei denen die Bedürftigkeit klar erkennbar ist, wie z.b. Obdachlose, Straßenkinder mit Ratten oder auch Hunden. Oftmals fehlen gerade hier jegliche Unterlagen. Allerdings erwarten wir hier eine Mitarbeit des Betroffenen und damit verbunden die klar erkennbare Bemühung um aus dieser Lebenssituation herauszukommen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen werden wir hier dem Tier helfen. Auch Rentner mit Renten am unteren Rande des Lebenserhaltes werden von uns betreut.

Wie geht das?

Der Bedürftige legt uns seine HARTZ IV Bescheinigung oder seinen Rentenbescheid vor. Dann wird dieser bei uns als Begünstigter aufgenommen und erhält eine Berechtigungskarte mit seiner persönlichen Identifikationsnummer. Mit dieser kann er dann bei unseren ausgewiesenen Partnertierärzten sein Tier grundversorgen lassen. In Notfällen kann dies auch beim Tierarzt direkt geschehen. Entsprechende Formulare erhalten Sie derzeit über unsere Poststelle, bei dem Tierarzt und demnächst auch online.

Warum der Papierkram?

Wir streben die 100 %-ige Transparenz an und benötigen die Angabe, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln, zur Mittelverwendungskontrolle. Wir schützen damit Tierärzte vor Missbrauch und natürlich will auch der Spendende wissen was mit seiner Spende passiert. Das ist nur fair. Wir sind bemüht die Bürokratie auf ein Minimum zu beschränken, um auch hier keine unnötigen Gelder zu verschwenden. Unser Motto ist 90 % für das Tier und 10 % für die Verwaltung, und nicht anders herum. In kurzer Zeit wird der Prozess vollautomatisch ablaufen, selbstverständlich mit höchster Sicherheit und Datenschutz.

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